Rückerstattung des Honorars bei ernährungsmedizinischen Beratungen
Österreich
Private Krankenversicherung: Bei manchen privaten Zusatz-Krankenversicherungen wird das gesamte oder Teile des Beratungshonorars übernommen. Bitte tritt dazu mit deiner Versicherung in Kontakt und erkundige dich.
Selbstständige (SVS):Selbstständige erhalten pro Kalenderjahr von der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen den sogenannten Gesundheitshunderter. Für meine Beratungsleistung erstattet die SVS € 100,-.
Deutschland
Gesetzliche Krankenversicherung:Wenn du in Deutschland krankenversichert bist, übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen für meine Beratungsleistung eine anteilige Kostenübernahme. Meist liegt sie zwischen 80 und 85 Prozent der Beratungskosten.
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